Grabstätten

Grabarten

Nische Friedhofseite (c) Volker Matter

Wir unterscheiden drei Arten von Grabstätten:

  • Einzelgrabstätten:
    Hier kann eine Urne beigesetzt werden. Jede Grabstätte wird mit einer Grabplatte verschlossen, auf der die Lebensdaten des Verstorbenen angebracht sind.

  • Doppelgrabstätten:
    Diese Grabart erlaubt die Bestattung von zwei Urnen. Eine Grabplatte mit den Lebensdaten der Verstorbenen verschließt diese Grabart.

  • Gemeinschaftsgrabstätte:
    Die Aschekapseln werden zusammen mit den Aschekapseln anderer Verstorbener in einer gemeinsamen Grabstätte beigesetzt. In der Andachtsstelle in der Kapelle werden die Namen der Verstorbenen auf einzelnen Steintafeln angebracht.
    Die Totenruhe in der  Gemeinschaftsgrabstätte beträgt 15 Jahre, auf Wunsch können auch 20 Jahre vereinbart werden.
    In dieser Grabstätte können keine Schmuckurnen beigesetzt werden.

In der Grabeskirche stehen in der aktuellen Ausbaustufe 503 Doppelgrabstätten,  717 Einzelgrabstätten sowie 220 Plätze in der Gemeinschaftsgrabstätte zur Verfügung.

Nachdem die Totenruhe abgelaufen ist, werden die Urnen im "Ort der Erwartung" endbestattet. Dabei handelt es sich um einen Erdbunker auf dem ehemaligen Kapuzinerfriedhof neben der Kirche.

Kosten

Nutzungsrechte an Einzelgrabstätten kosten € 3.700.--, an Doppelgrabstätten € 6.600.--. Die Kosten werden für die gesamte Grabstätte betrachtet, also nicht pro Platz!
Damit wird ein Nutzungsrecht für 20 Jahre erworben. Es können Anwartschaften (=Reservierungen) erworben werden. Dabei wird bis zur ersten Beisetzung jeweils 1/20 des Kaufpreises pro Jahr berechnet. Näheres dazu in unserem Infoblatt zu Anwartschaften.
Die Beschriftung der Grabplatte wird separat berechnet.

Ein Nutzungsrecht an einem Platz in der Gemeinschaftsgrabstätte kostet € 1.500.-- für 15 Jahre Totenruhe, alternativ können auch 20 Jahre Totenruhe vereinbart werden. Dann kostet das Nutzungsrecht € 1.950.--. An Plätzen in der Gemeinschaftsgrabstätte können keine Anwartschaften erworben werden. Die Beschriftung der Namenstafel ist in dem genannten Preis eingeschlossen.

Für die Beisetzung, die Nutzung unseres Gottesdienstraumes und die Nutzung der Orgel fallen bei allen Grabarten keine weiteren Gebühren an.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Gebührenordnung.