Karl der Große hat 786 bzw. 810/813 für das Frankenreich die Erdbestattung vorgeschrieben. Im Mittelalter galt dann der der Feuertod als besonders harte und schmähliche Strafe; man denke an die Hexenprozesse.
Die erste Feuerbestattung fand 1874 in Dresden statt. Erste Krematorien gab es in Gotha, Heidleberg und Hamburg.
Die Kirche reagiert darauf mit einem Verbot von Papst Leo XIII. 1886. Dieses Verbot wurde im kirchlichen Rechtsbuch CIC 1917 festgeschrieben.
Die Feuerbestattung ist auch in der Orthodoxie, im Judentum und im Islam verboten.
Am 5. Juli 1963 hob das Offizium das Verbot auf. Es wurde aber erst am 24.10.1964 unter Paul VI. veröffentlicht.
Die erste Grabeskirche entstand 2006 in der altkatholischen Kirche in Krefeld. 2008 entstand die Grabeskirche in Erfurt, 2010 die Grabeskirche in Aachen St. Josef. In unserem Bistum erfolgten mit Genehmigung des Bischofs Grabeskirchen in Mönchengladbach, Viersen, Düren und bei uns. Weitere Grabeskirchen stehen vor ihrer Inbetriebnahme.
Wesentlich ist die Erkenntnis, dass eine Kremierung es Gott nicht unmöglich macht, dem Menschen neues Leben zu schenken.
Auf eine neue Weise nehmen die Grabeskirchen die Tradition der Kirchhöfe auf, die an oder um eine Kirche angelegt waren. Sie ermöglichen auf neue Weise die Verbindung von Grabbesuch und Totengedenken und Totengebet in der Liturgie.